1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Entwicklung von Individualsoftware, IT-Projektleistungen, Support, Hosting, Wartung und damit verbundene Dienstleistungen zwischen der Done Data Solutions GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt projektbasierte Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung und angrenzender IT-Dienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers.
2.2 Art, Umfang, Laufzeit und Vergütung der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus einem individuell geschlossenen Vertrag, Angebot oder Pflichtenheft.
3. Leistungserbringung
3.1 Der Auftragnehmer führt die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und nach dem anerkannten Stand der Technik aus.
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer in der Wahl des Einsatzorts (z. B. Remote-Arbeit) und der Mittel frei.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Mitwirkungen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehrkosten, die daraus entstehen, trägt der Auftraggeber.
5. Leistungsänderungen
5.1 Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5.2 Der Auftragnehmer prüft die Auswirkungen (z. B. Kosten, Fristen) und unterbreitet ein schriftliches Änderungsangebot.
5.3 Erst mit Gegenzeichnung durch den Auftraggeber wird die Änderung wirksam.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Festpreises oder nach Zeitaufwand gemäß vertraglicher Vereinbarung.
6.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungen zurückzubehalten.
7. Nutzungsrechte und Quellcode
7.1 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, die im Rahmen des jeweiligen Projekts erbrachte Software im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
7.2 Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
7.3 Der Auftragnehmer bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an eigenen Entwicklungstools, Skripten, Vorlagen und Libraries, die im Projekt verwendet, aber nicht eigens für den Auftraggeber erstellt wurden.
8. Open-Source-Komponenten
8.1 In der Entwicklung eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
8.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Lizenzbedingungen zu beachten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf Anfrage über eingesetzte Komponenten und deren Lizenztypen.
9. Abnahme
9.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die vertragsgegenständliche Leistung zur Abnahme bereit.
9.2 Erfolgt innerhalb von 14 Werktagen keine Abnahme oder Rüge, oder wird die Software produktiv eingesetzt, gilt die Abnahme als erfolgt.
9.3 Bei berechtigter Rüge werden festgestellte Mängel innerhalb angemessener Frist nachgebessert.
10. Support, Wartung und Updates
10.1 Support-, Wartungs- und Updateleistungen werden ausschließlich auf Basis eines gesonderten Vertrages oder expliziter Vereinbarung erbracht.
10.2 Ohne eine solche Vereinbarung ist der Auftragnehmer zur Nachbetreuung nicht verpflichtet.
11. Hosting und Betrieb
11.1 Hosting, Betrieb und Infrastruktur können – je nach Vereinbarung – vom Auftragnehmer oder vom Auftraggeber bereitgestellt werden.
11.2 Bei Hosting durch den Auftragnehmer gelten ergänzend individuelle Service-Level-Agreements (SLA), sofern vereinbart.
11.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Sicherheit oder Performance bei Hosting durch den Auftraggeber oder Dritte.
12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
12.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
12.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
12.4 Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.
13.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
14. Datenschutz
14.1 Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO.
14.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.
15. Gerichtsstand, Sprache, Rechtswahl
15.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Gerichtsstand ist – sofern rechtlich zulässig – Dresden.
15.3 Vertrags-, Kommunikations- und Auslegungssprache ist Deutsch. Für internationale Kunden kann eine englische Übersetzung bereitgestellt werden; im Streitfall ist die deutsche Version maßgeblich.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
16.2 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren.